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Kredit ohne Schufa Voraussetzungen

Kredit ohne Schufa Voraussetzungen

Wer einen Kredit ohne Schufa erhalten möchte, der muss sich auch an die Vorgaben der Banken halten, damit dieser ausgezahlt werden kann. Wer wegen des negativen Eintrags in der Schufa keinen Kredit erhalten kann, der muss, wenn er bei dem Kredit auf das Einholen der Schufa-Auskunft verzichtet, der Bank andere Sicherheiten geben, damit es zur Auszahlung kommen wird. Denn die Banken werden nie einen Kredit ohne das Stellen von Sicherheiten vergeben. So ist es bei dem Kredit ohne Schufa in der ersten Linie das Einkommen der Antragsteller, dass die Sicherheit darstellt. Dieses muss ausreichend gegeben sein, damit die Kreditnehmer auch den Kredit zurückzahlen können. Welches Einkommen genau vorliegen muss, dieses ist je nach Bank sehr unterschiedlich. Und hängt es auch mit der Kreditsumme zusammen, die aufgenommen werden soll, oder werden kann. Pauschal kann gesagt werden, dass das Einkommen minus der Ausgaben der Menschen noch ausreichend Puffer schaffen sollte, damit der Kredit gezahlt werden kann. Zudem wird auch immer noch eine geringe Summe hinzugerechnet, die bestehen bleiben muss, damit Unvorhergesehenes bezahlt werden kann. Wer einen Kredit ohne Schufa beantragen möchte, der muss die Anzahl der Personen benennen, die mit dem Einkommen versorgt werden sollen. Denn dieses ist der Faktor, den die Banken bei ihrer Berechnung des Geldes berücksichtigen werden. In den meisten Fällen sagen die Banken, dass bei einem 3-Personen-Haushalt Betrag X, bei einem 4-Personen-Haushalt Betrag Y, usw. vorhanden sein muss, damit der Kredit ohne Schufa beantragt werden kann. Eine ausreichende Bonität muss der Kreditsuchende bei den schufafreien Krediten immer nachweisen, denn sonst haben die Banken gar keine Sicherheit für das Geld, welches sie den Kreditnehmern verleihen. Ein Kredit ohne Schufa und ohne Bonität ist damit nicht machbar.

Daneben müssen die Kreditnehmer die gleichen Auflagen erfüllen, wie sie auch bei einem anderen Kredit erfüllt werden müssen. Ein Kreditnehmer muss das 18. Lebensjahr erreicht haben, damit er vor dem Gesetz als geschäftsfähig gilt. Anders kann die Kreditvergabe nicht erfolgen, da die jüngeren Menschen das Tun und Handeln am Finanzmarkt aufgrund des Alters nicht einschätzen können. Auch eine Altersgrenze nach oben hin wird oft von den Banken vorgegeben, sodass im hohen Alter, als Rentner nicht immer ein Kreditantrag auch umgesetzt werden kann, da das Einkommen nicht als ausreichend beziffert wird. Daneben muss ein fester Wohnsitz nachgewiesen werden können.

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